Rauchen im Schulhaus/ Schulgebäude/ Bushaltestelle

Rauchen im Schulhaus/ Schulgelände/ Bushaltestelle

Im gesamten Schulgebäude, Schulgelände und an der Bushaltestelle der Schule ist für die Schüler das Rauchen nicht gestattet. Bitte beachten Sie folgenden Sachverhalt laut Sächsischem Nichtraucherschutzgesetz vom 01.02.2008: „Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.“ (siehe Hausordnung)

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