Hausordnung

Hausordnung Schuljahr 2023/2024 

Beschluss Nr. 12 – der Gesamtlehrerkonferenz der Schule am Pulverturm Grimma vom 20.06.2022
mit Zustimmung der Schulkonferenz vom 27.06.2022


1. Unterricht

Die Schule ist von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.

Unterrichtszeiten

Einlass auf den Schulhof 7.10 Uhr, Einlass ins Schulhaus 7.30 Uhr 

   1. Std.         8.00 Uhr   bis      8.45 Uhr
   2. Std.         8.55 Uhr   bis      9.40 Uhr           1.HP  20 min
   3. Std.       10.00 Uhr   bis     10.45 Uhr
   4. Std.       10.55 Uhr   bis      11.40 Uhr           2.HP 25 min
   5. Std.       12.05 Uhr   bis      12.50 Uhr
   6. Std.      13.00 Uhr    bis      13.45 Uhr 
   7. Std.       13.55 Uhr    bis     14.40 Uhr

Ab 7.50 Uhr ist das Betreten der Schule nur am Haupteingang möglich. Bitte klingeln. 
Besucher und Schüler, die zu spät kommen, melden sich persönlich im Sekretariat an.

Unterrichtsende

Nach Unterrichtsende werden die Stühle in allen Klassenzimmern und allen Fachräumen hochgestellt, alle Fenster geschlossen, das Licht und alle elektrischen Geräte ausgeschalten. 

An der Bushaltestelle warten die Schüler ordentlich und diszipliniert auf den Bus. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein anderer als der festgelegte Schulweg benutzt wird (z.B. Erledigung von Einkäufen vor der Abfahrt des Schulbusses).
Der Busaufsichtsbereich befindet sich auf der Gehwegseite der Bushaltestelle. Er beginnt am großen Schultor und endet am letzten Haltestellenschild am Kindergarten.


2. Allgemeine Ordnung und Sicherheit

Das Hausrecht obliegt der Schulleitung.

Zur Hofpause ist das Zimmer ordentlich und zügig zu verlassen und durch den Fachlehrer abzuschließen. Bei Wechsel des Klassenzimmers zur großen Pause werden die Ranzen zur Hofpause mitgenommen. Zum Vorklingeln werden die Räume vom Fachlehrer aufgeschlossen.

Bei schlechtem Wetter findet nach dem Abklingeln die Hauspause im nächsten Klassenzimmer statt.

Zum Fachunterricht Sport werden die Schüler der Klassen 1 – 4 vom Sportlehrer im Klassenzimmer abgeholt. Die Schüler der Klassen 5 – H10 treffen sich mit dem Ranzen und Sportzeug vor der Turnhalle.  

Für Schüler ist das Rauchen auf dem Schulgelände und im angrenzenden umfriedeten Bereich des Schulgeländes (gesamter Bushaltestellenbereich, vor dem Tor Einfahrt zu den Parkplätzen, hinter der Turnhalle) verboten. Für Eltern, Beschäftigte und schulfremde Personen ist die Schule, das Schulgelände und der unmittelbar angrenzende Außenbereich im Sinne der Vorbildwirkung ein rauchfreier Bereich.
           
Für Eltern und weitere schulfremde Personen (außer Handwerker) ist das Befahren des Schulgeländes/Hofseite und Nutzung des Parkplatzes auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Das Radfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Die Fahrräder sind gesichert in den Fahrradständern abzustellen. Eine Bewachung der Fahrräder erfolgt nicht. Bei Beschädigung oder Diebstahl wird kein Schadensersatz geleistet.

Das Betreten des Schulgebäudes erfolgt für die Schüler grundsätzlich über die hofseitigen Eingänge. Andere Regelungen gelten nur bei Zuspätkommen und bei Alarm. Das Verlassen des Schulgebäudes kann über alle Eingänge erfolgen.

Für Wertgegenstände (z. B. Geld, DVD, Spielzeug, Handys, MP3 – Player, Tablet) wird keine Haftung übernommen. Sie sind generell nicht versichert. 

Es ist nicht erlaubt, das Schulgebäude während der Unterrichtszeit und in den Pausen ohne Genehmigung zu verlassen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel erlischt der Versicherungsschutz.

Vor dem Sportunterricht können alle Wertgegenstände beim Sportlehrer zur sicheren Aufbewahrung im Sportlehrerzimmer abgegeben werden.

Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Sie sind kein Aufenthaltsraum.

Geschieht ein Unfall/ Wegeunfall/ Sportunfall, so ist dies sofort dem Lehrer mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.

Die Aufsicht der Lehrer wird durch die Ordnungsschüler (s. Schaukasten) unterstützt.

Alle Schüler gehen mit dem Vorklingeln zum Klassenzimmer/Fachraum.

Elterninformationen, die die Aufsichtspflicht der Schule beeinflussen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie das Datum und die Unterschrift eines Sorgeberechtigten tragen.

Bei vorhandenem Schnee ist Rutschen und Schneeballwerfen auf dem Schulgelände untersagt. 

Im Falle gesundheitlicher Beschwerden ist das Sekretariat zu informieren, um eine ärztliche Versorgung zu sichern. Ist ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen am Schulbesuch gehindert, ist die Schule unverzüglich bis spätestens 8:00 Uhr zu informieren. Ein schriftl. Bescheid mit Unterschrift, Datum und Grund des Fernbleibens ist von einem Erziehungsberechtigten schriftlich auf einem Extrazettel in jedem Fall nachzureichen.

3. Regeln für das Zusammenleben während der Schulzeit

Wir möchten uns in unserer Schule wohl und sicher fühlen, rücksichtsvoll miteinander umgehen können und Hilfe bekommen, wenn wir sie benötigen. 

Begegne allen Menschen mit Respekt! Wenn du Hilfe brauchst, sprich einen Erwachsenen an!

Die Schule ist ein politisch neutraler Ort. 
      
Wir wollen den Schulfrieden und ein tolerantes und angstfreies Miteinander gewährleisten. Deshalb tolerieren wir keine Aufkleber, keine Kleidung, Erscheinungsformen, Kennzeichen, Handyvideos und Musik rechtsradikaler Gesinnung sowie gewaltbereiter Gruppen. 

Akzeptiere die Meinung deiner Mitschüler!

Befolge die Anweisungen der Erwachsenen! 

Alle Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen. Alle Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder Schüler und jeder Lehrer haben das Recht körperlich unversehrt nach Hause zu gehen.    

Streitigkeiten klären wir in Ruhe (Gespräch) und nicht mit Gewalt.                                                     

Die Arbeitsmittel unserer Mitschüler und Lehrer sind nicht ungefragt wegzunehmen.

Wir kommen pünktlich zum Unterricht (Vorklingeln) und verlassen den Unterricht nicht vorzeitig und unerlaubt.

Der Unterricht wird vom Lehrer beendet.

Halte dich nicht unerlaubt in anderen Klassenzimmern auf!

Wir essen nicht im Unterricht.      

Fachräume betreten wir nur mit Genehmigung des Lehrers.

Das Tragen von jeglichen Kopfbedeckungen ist im Unterricht nicht gestattet.

Verhindere Unfälle! Deshalb renne nicht im Schulhaus! 

Wir zerstören kein Schuleigentum. Wer mutwillig Schaden verursacht, muss auch dafür bezahlen.

Jeder soll an seinem Platz Ordnung halten und mithelfen, den Unterrichtsraum gut aufzuräumen.

In den kleinen Pausen bleibt jeder in oder vor seinem Unterrichtsraum.
       
Verboten sind:

- der Gebrauch und Besitz von Waffen jeglicher Art

- Drogen jeglicher Art (z.B. Gras, Kokain, Tabak, Zigaretten, Alkohol) und aufputschende Getränke 
  (z.B. Energy-Drinks, Cola, Eistee, Mixery-Getränke) (Jugendschutzgesetz § 9,10)

Bei Verdacht auf Konsum dieser Mittel im Zusammenhang mit Schule werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihr Kind abzuholen. Erfolgt dies nicht, wird ggf. die Polizei informiert bzw. ärztliche Hilfe in Anspruch genommen.

- feuergefährlichen Gegenstände/ unter Druck stehende Behälter (z.B. Feuerzeuge, Streichhölzer, Feuerzeugbenzin, Deospray, Feuerwerkskörper (1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz § 23), offenes Licht), (gilt nicht für die Versuche im Fachunterricht, hier unter Aufsicht des Lehrers) - Ausnahme medizinisch notwendige Gegenstände wie Asthmaspray

- alle techn. Geräte, die nicht zur Schule gehören (z.B. große Kopfhörer, Bluetooth-
  Lautsprecherboxen)

Das Benutzen von Geräten, mit denen die Aufzeichnung und das Abspielen von Audio, Video oder Bild möglich ist, insbesondere Smartphones, ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit verboten.

Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule müssen vor Betreten des Schulgeländes ihr Handy ausschalten und können es beim unterrichtenden Lehrer abgeben. Bei Verstoß muss es abgegeben werden. Die Handys werden im Lehrerzimmer eingeschlossen und am Ende des Unterrichtstages (je nach Stundenplan) erhält jeder Schüler sein Handy vom unterrichtenden Lehrer zurück. 

Laut Schulgesetz von Sachsen § 39 Abs. 1 „Eine Erziehungsmaßnahme ist auch eine zeitweilige Inbesitznahme störender Gegenstände.“ (z.B. elektrische Geräte, Handy) dürfen den Schülern verbotene Gegenstände von allen Erwachsenen unserer Schule abgenommen werden. Es werden die Eltern informiert und danach auch nur an die Eltern wieder ausgehändigt.
          
In den Klassenzimmern hängen die Klassenregeln aus. Jeder Schüler bemüht sich um die Einhaltung der Regeln!

Jeder Schüler bringt täglich seine Arbeits- und Unterrichtmittel vollständig mit und nimmt sie auch vollständig wieder mit nach Hause. Er erledigt seine Hausaufgaben ordentlich und vollständig. 

Im PC-Raum benutze ich für den Unterricht nur meine privaten In-Ear-Kopfhörer. Aus hygienischen Gründen können keine Kopfhörer ausgeliehen werden.  


K. Großhennig                                      
Stellv. Schulleiter
           
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