Diagnostik und Inklusion

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD)

berät und diagnostiziert in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:
• Lernen
• soziale emotionale Entwicklung
• Sprache

Von wem kann eine Beratung ausgehen und wer kann sie anfordern?

 Kindergärten
 Eltern
 Schulen

Alle Beteiligten sollten vorher miteinander sprechen. 
Die Anforderung erfolgt mit einem Formular durch die zuständige Regelschule.

Wann ist eine Beratung durch unsere Kollegen*innen sinnvoll?


Bei Kindergartenkindern
 die in ihrer Entwicklung umfassend und schwerwiegend beeinträchtigt sind. 
 die schon über einen längeren Zeitraum Förderung (Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie usw.)
    erhalten und nur geringe Fortschritte gemacht haben.
 die die Anforderungen der Grundschule mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllen können.

Bei Schulkindern,
 die in der Grundschule/Oberschule bei Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen die
    Anforderungen nicht erfüllen können und ständig überfordert sind.
 die besondere (sonderpädagogische) Hilfen beim Lernen brauchen.

Wie läuft eine Beratung ab?

Am Beratungstermin an der Regelschule und/oder im Kindergarten 
• wird das Kind im Unterricht bzw. bei der Beschäftigung beobachtet
• mit den Lehrern bzw. Erziehern gesprochen
• bei Bedarf oder Wunsch kann auch mit den Eltern gesprochen werden

Das Ziel einer Beratung ist eine Empfehlung, ob bei dem betreffenden Kind das Überprüfungsverfahren zu Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden soll oder nicht. Es werden Hinweise gegeben, welche Maßnahmen evtl. noch ergriffen werden können, um dem Schulanfänger oder Schüler zu helfen, bzw. welcher Förderschwerpunkt noch in Betracht gezogen werden könnte.
Soll der Schüler überprüft werden, füllt die zuständige Grundschule (bei Schulanfängern in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten) oder die Oberschule mit den Eltern eine Dokumentation aus, die von ihnen mit unterschrieben werden muss. 
Dazu gehören, wenn möglich oder vorhanden, Gutachten von Ärzten, Psychologen, Therapeuten usw.

Diagnostik

Vom Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig bekommt unser Förderzentrum dann den Auftrag, die Diagnostik in den Förderschwerpunkten
 Lernen
 emotionale/ soziale Entwicklung
 Sprache
durchzuführen. 

Überprüfung der Schulanfänger:

• in einer Woche im März/ April an unserer Schule 
• täglich 4 "Beschäftigungen" in der Gruppe oder allein, um zu sehen, wo die Stärken und Schwächen der
  Kinder liegen 
• Gespräche mit den Eltern

Frage: Kann das Kind die Anforderungen der Grundschule erfüllen, braucht es bestimmte oder besondere Unterstützung oder besteht sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und das Kind sollte in eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingeschult werden?

Überprüfung von Schulkindern:

• an der meldenden Schule oder als probeweise Unterrichtung in einer Klasse unserer Schule
• Hospitationen im Unterricht
• Einzelüberprüfung, Einzelgespräch
• Gespräche mit Lehrern und Eltern

Nach der Überprüfung werden alle Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst. Damit und mit der daraus resultierenden Empfehlung werden die Eltern in einem Förderausschuss bekannt gemacht. Sie haben die Möglichkeit, ihre Meinung dazu und ihre Vorstellungen zu dokumentieren.

Alle Unterlagen gehen dann an das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, wo die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn des betreffenden Kindes gefällt wird. Die Eltern erhalten einen Schulfeststellungsbescheid. 


Inklusion

Inklusionsschüler werden durch die Lehrer unserer Schule in verschiedenen Schularten betreut.
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