Elternvertreter

 Elternvertreter

Elternmitwirkung

Elternmitwirkung an Schulen ist in Sachsen verfassungsrechtlich verankert. Die Elternvertreter handeln als verlässliche Partner von Eltern und Lehrern. Die Tätigkeit der Elternvertreter ist ehrenamtlich, freiwillig und engagiert. Elternarbeit ist an der Schule sehr willkommen. Dadurch kann der Schulalltag mitgestaltet und das Verhältnis zwischen Eltern, Lehrern und Schülern gestärkt werden.

Organe der Elternmitwirkung

Die Organe der Elternmitwirkung sind die Klassenelternversammlung, Klassenelternsprecher, Jahrgangselternsprecher, der Elternrat und der Vorsitzende des Elternrats. Überregionale Organe sind der Kreiselternrat/Stadtelternrat (KER/SER) und der Landeselternrat (LER). 

Rechte der Elternvertreter

Die gewählten Elternvertreter sind in ihren Entscheidungen gegenüber der Elternschaft der Schule verpflichtet. Sie sind bei der Ausübung ihrer Rechte frei von Weisungen durch Schule, Schulaufsichtsbehörden und sonstige Behörden. Die Rechtsgrundlage der Elternmitwirkung bildet das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Elternmitwirkungsverordnung (EMVO).

Aufgaben der Elternvertreter

Die Elternarbeit beginnt schon mit dem Elternabend zu Beginn des Schuljahrs. Hier können sich die Eltern und die Lehrer austauschen, Probleme ansprechen und Verbesserungsvorschläge für den Unterricht oder die Schule machen. Einen größeren Teil der Elternarbeit tragen die Klassenelternsprecher, die auf den Elternversammlungen gewählt werden. Sie vertreten die Interessen der Eltern und haben an der Schule ein besonderes Mitspracherecht. Zweimal im Schuljahr findet eine Schulkonferenz statt, an der 4 Elternvertreter, die dafür von den Klassenelternsprechern gewählt wurden, teilnehmen und die dort erhaltenen Informationen an andere Eltern weiterleiten. 
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