Nichtraucherschutzgesetz

Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz vom 01.02.2008

seit 01.02.2008 ist das Sächsische Nichtrauchergesetz in Kraft getreten.

Für Personen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit damit untersagt. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit hohen Geldstrafen geahndet.

Für die Einhaltung des Rauchverbotes in der Schule, auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle ist die Schule verantwortlich. Es wird also wie bisher keine Möglichkeit des Rauchens auf dem Schulhof und im Schulgebäude geben.

Sollten sich Schüler nicht an das Rauchverbot im Schulhaus, auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle halten, ist die Schule verpflichtet, eine Anzeige beim Ordnungsamt zu erstatten.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind, dass die Regeln des Rauchverbotes unbedingt einzuhalten sind.

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