Schulweg

Schulweg

Ihr Kind ist auf dem direkten Weg (zu Fuß, öffentliche Verkehrsmittel, privates Verkehrsmittel) in die Schule in Bezug auf Körperschäden durch die Unfallkasse Sachsen versichert. Es ist deshalb dringend notwendig, dass Sie uns umgehend informieren, wenn auf dem Schulweg Ihr Kind verletzt wurde und Sie deshalb einen Arzt aufsuchen mussten. Wenn Ihr Kind auf dem Schulweg einen Schaden anrichtet, ist es Ihre Aufgabe als Eltern zu klären, wer dafür haftet. Klären Sie Ihr Kind darüber auf, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein anderer als der direkte Schulweg benutzt wird. Bei Benutzung privater Verkehrsmittel sind Sie für die Verkehrssicherheit desselben verantwortlich. Das Fahrrad kann im Fahrradständer auf dem Schulhof abgestellt werden. Die Sicherung des Fahrrades ist unbedingt erforderlich. Für Diebstahl und Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung Bei der Mopedbenutzung gelten die gleichen Hinweise wie für die Fahrradbenutzung. Hier ist eine Parkmöglichkeit außerhalb des Schulgeländes zu nutzen. (Link siehe Hausordnung).

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