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Rauchen im Schulhaus/ Schulgebäude/ Bushaltestelle
Rauchen im Schulhaus/ Schulgelände/ Bushaltestelle
Im gesamten Schulgebäude, Schulgelände und an der Bushaltestelle der Schule ist für die Schüler das Rauchen nicht gestattet. Bitte beachten Sie folgenden Sachverhalt laut Sächsischem Nichtraucherschutzgesetz vom 01.02.2008:
„Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.“(siehe Hausordnung)