3.Drogen
Strafrechtliche Folgen
Anbau, Besitz, Handel und in Verkehr bringen illegaler Substanzen wie Cannabis (Hasch, Shit, Gras), Kokain, Heroin, LSD, Ecstasy (auch verschwindend geringe Mengen) sowie weitere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 29 sind in Deutschland strafbar.
Ein Verfahren gibt es in diesen Fällen:
· Handel mit Betäubungsmitteln
· Tat wurde in Schulen, Jugendheimen, Kasernen etc. begangen
· Tat könnte Kindern und Jugendlichen Anlass zur Nachahmung geben
Wer mit einer nicht geringen Menge erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe (bei schweren Verstößen bis zu 15 Jahre) rechnen.
In jedem Fall hat die Polizei Strafverfolgungspflicht und führt in der Regel folgende Maßnahmen durch:
Wenn ein Jugendlicher mit einer geringen Menge Cannabis erwischt wird:
Betäubungsmittelkonsument gespeichert.
Fall. Dann ist es allerdings oft verbunden mit Auflagen, z. B. Leisten von Sozialstunden oder der
Besuch eines Präventionskurses (z. B. FreD (Frühintervention bei erstauffälligen
Drogenkonsumenten).